AktG: §§ 52 , 220 ff, 226
GmbHG: §§ 96 ff
Eine Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts hinsichtlich der Bestimmungen des Umgründungssteuerrechts besteht nicht; es hat aber zu prüfen, ob die begehrte Eintragung gegen zwingende handelsrechtliche Normen verstößt, insb ob der Gläubigerschutz beeinträchtigt erscheint.