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Anscheinsbeweis des Kausalzusammenhangs

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/549RdW 2003, 633 Heft 11 v. 17.11.2003

ABGB §§ 1295 ff, 1298

Auch der Kausalzusammenhang kann Gegenstand eines Anscheinsbeweises sein, jedoch nur dann, wenn ein Beweisnotstand besteht, der nur durch Gewährung einer Beweismaßreduzierung zu bewältigen wäre. Ob man Beweismittel für ausreichend überzeugend hält oder wegen anderer Beweismittel nicht, ist von den Tatsacheninstanzen, letztlich vom BerufungsG zu beurteilen.

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