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Sicherungsübereignung durch Sale-and-lease-back-Vertrag

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/546RdW 2003, 630 Heft 11 v. 17.11.2003

ABGB: §§ 451 , 983 ff
ZPO: § 502 Abs 1

Inwieweit in einem „Kreditrahmen“ Sale-and-lease-back-Verträge im Ergebnis einer Sicherungsübereignung dienen, kann nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles ermittelt werden und stellt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.

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