EStG 1988: § 108e
Gem Rz 8229 EStR 2000 ist die Investitionszuwachsprämie im Fall einer Mitunternehmerschaft von der Mitunternehmerschaft zu beanspruchen (nicht von den einzelnen Gesellschaftern). Maßgebend ist bei Mitunternehmerschaften der Investitionszuwachs im Bezug auf prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter sowohl des Gesellschaftsvermögens als auch des Sonderbetriebsvermögens.