Ein Großhändler gewährte seinen Arbeitnehmern kostenlose Mahlzeiten, damit sie in der Mittagspause telefonisch erreichbar seien. Der VwGH verneinte eine USt-Pflicht.
Ein Großhändler gewährte seinen Arbeitnehmern kostenlose Mahlzeiten, damit sie in der Mittagspause telefonisch erreichbar seien. Der VwGH verneinte eine USt-Pflicht.