Richtet sich bei der Gebäudevermietung der AfA-Satz iSd § 8 EStG nach den Verhältnissen des Mieters oder jenen des Vermieters? Der VwGH hatte diese Frage zu klären und auch die Frage, ob ein zulässiger AfA-Satz in späteren Jahren durch einen anderen zulässigen AfA-Satz ersetzt werden darf.