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Befangenheit in Theorie und PraxisMittelbare und unmittelbare Mitwirkung befangener Organe

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2003/519RdW 2003, 598 Heft 10 v. 15.10.2003

Ist das Verfahren gesetzwidrig, wenn ein befangener Beamter nur beratend mitgewirkt hat? -- Nein, meint man im BMF, ein Verfahrensmangel liegt nur dann vor, wenn der befangene Beamte „unmittelbar“ mitgewirkt, also etwa selbst den Bescheid erlassen hat. Die Auffassung des BMF lädt zu Missbrauch ein.

Institut für Finanzrecht, Universität Wien

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