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Zur Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/494RdW 2003, 574 Heft 10 v. 15.10.2003

GmbHG: § 16a Abs 2
HGB: §§ 117 , 127

Die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt voraus, dass das Verhalten des Gf so schwerwiegend ist, dass die Fortdauer seiner Tätigkeit das Interesse der Gesellschaft erheblich gefährdet oder zumindest den übrigen Gesellschaftern nicht zumutbar ist. Die Beweislast dafür trifft den kl Gesellschafter.

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