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Gewinnspiele und übertriebener Anlockeffekt

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/489RdW 2003, 572 Heft 10 v. 15.10.2003

KartG: § 35
UWG: § 1

Die Zahl der Hörer eines Radiosenders ist - wenn man von der Rundfunkgebühr absieht - für den geschäftlichen Erfolg des Rundfunkbetreibers insoweit von Bedeutung, als höhere Hörerzahlen zu höheren Entgelten für Werbeeinschaltungen führen. Höhere Hörerzahlen liegen damit im geschäftlichen Interesse eines Radiosenders.

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