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Haftung für Änderung des Flächenwidmungsplans

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/481RdW 2003, 567 Heft 10 v. 15.10.2003

ABGB: §§ 1295 ff, 1311
AHG: § 1 Abs 1
Oö ROG 1994: § 1 Abs 2 , § 2 Abs 2 , § 36 Abs 4

Die Änderung eines Flächenwidmungsplans kann iS des § 1 Abs 1 AHG haftungsbegründend sein, denn sie erfolgt in Vollziehung der Gesetze, und es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Hoheitsverwaltung, deren Fehlerhaftigkeit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs 1 AHG zu einer Haftung des Rechtsträgers führen kann.

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