ABGB: § 43
UWG: § 1 , 2 , 9
Eine Namensbestreitung ist bei der Registrierung eines Ortsnamens als Domain-Name in der Top-Level-Domain .at (wie auch bei .com und .org) zu verneinen, weil mit der Domainregistrierung in keinem Fall das Recht des Namensinhabers bestritten wird, den Namen zu führen.