Gegen Gewinnzusagen an Verbraucher, welche tatsächlich lediglich die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglichen, soll die Fernabsatz-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft Abhilfe schaffen. In Österreich wird diese hinsichtlich Gewinnzusagen durch§ 5j KSchG 1) umgesetzt. Dadurch sind Gewinnzusagen zivilrechtlich klagbar. In Deutschland wird das Gleiche durch§ 661a BGB 2) normiert. Geprüft wird, welche unterschiedlichen Auswirkungen diese Normen durch unterschiedliche Interpretation der Gerichte in Österreich und Deutschland haben.