Der Ministerialentwurf 1. 10. 2003, 92/ME d BlgNR XXII. GP, zum AbgÄG 2003 (Ende der Begutachtungsfrist 8. 10. 2003) sieht im Bereich der Einkommen- und Körperschaftsteuer insbesondere eine elektronische Erklärungsübermittlung vor. Mit den geplanten Änderungen im UStG sollen vor allem die derzeitige Eigenverbrauchsbesteuerung und die Bestimmungen betreffend die Rechnungslegung den Vorgaben der 6. MWSt-RL angepasst werden. In der BAO sollen in erster Linie Anpassungen in Hinblick auf Organisationsänderungen in der Finanzverwaltung vorgenommen werden.