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Berufungserledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz

SteuerrechtChristoph RitzRdW 2002/526RdW 2002, 565 Heft 9 v. 15.9.2002

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) enthält ua die im Folgenden dargestellten Änderungen der Berufungserledigungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz betreffenden§§ 288und289 BAO.

1. Vorrang von Formalerledigungen

Auf § 289 Abs 1 BAO (Aufhebung unter Zurückverweisung) oder § 289 Abs 2 BAO (Berufungentscheidung) gestützte Berufungserledigungen sind nur zulässig, wenn die Berufung

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