§ 15 Abs 1 BAG, § 15 Abs 3 lit a BAG
§ 1162b ABGB, § 1162c ABGB
1. Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gem§ 15 Abs 3 lit a BAGerfordert die Begehung eines Diebstahls, einer Veruntreuung oder einer anderen strafbaren Handlung, die den Lehrling des Vertrauens des Lehrberechtigten unwürdig macht. Die unbefugte Benutzung des Handys einer Arbeitskollegin für ein Telefonat stellt keinen strafbaren Tatbestand dar.