§ 27 Z 1 Fall 3 AngG
1. Geht der Geschäftsführer (Gf) Behauptungen von Mitarbeitern, die das Vorliegen eines Entlassungsgrundes des AN nahe legen, aufgrund interner Streitigkeiten zwischen den beiden damals noch gemeinsam zeichnungsbefugten Gf erst 2 Wochen später nach, ist der AG seiner Aufgriffsobliegenheit nicht nachgekommen, weshalb das Recht zur Entlassung untergegangen ist.