§ 9 AZG, § 20 AZG
§ 27 Z 4 AngG
Hat der AN am fraglichen Tag die höchstzulässige Arbeitszeit bereits ausgeschöpft, ist er nicht verpflichtet, darüber hinaus Arbeitsleistungen zu verrichten, selbst wenn eine Individualvereinbarung mit dem AN besteht, wonach dieser am genannten Tag insgesamt 10 Arbeitsstunden hätte leisten müssen.