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Verspätete Rückkehr vom Urlaub: Entlassung unberechtigt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/511RdW 2002, 544 Heft 9 v. 15.9.2002

§ 82 GewO

Die Entlassungserklärung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wird erst im Zeitpunkt des Zuganges an den Erklärungsempfänger wirksam. Zu diesem Zeitpunkt müssen der Entlassungsgrund und das Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung vorliegen.

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