Der Einfluss von arbeitsvertraglichen Regelungen in der Vertragspraxis des Urheberrechts ist nicht zu unterschätzen. Der ganz überwiegende Teil der urheberrechtlich geschützten Werke entsteht heutzutage in Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Arbeitsverhältnis. Zu klären ist daher -- am besten vorab --, ob und inwieweit ein Arbeitgeber schon durch das Bestehen eines Dienstverhältnisses die für die Verwertung der entstandenen Werke erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte erwirbt, und ob er sie gesondert bezahlen muss.