vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GmbHG: Fehlende Beschwer bei Androhung einer Ordnungsstrafe

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/497RdW 2002, 533 Heft 9 v. 15.9.2002

§ 9 Abs 1 AußStrG
§ 24 FBG
§ 15 Abs 1 GmbHG

Aus§ 15 Abs 1 GmbHGkann eine Verpflichtung der Gesellschafter abgeleitet werden, für die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft zu sorgen, damit diese ihre gesetzlichen Verpflichtungen, insb auch die Offenlegung der Jahresabschlüsse, erfüllen kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!