Das in der E-Commerce-RL1) festgelegte Herkunftslandprinzip sollte Rechtssicherheit darüber verschaffen, nach welchem Recht der ausgetragene Wettbewerb im „grenzenlosen“ Internet zu beurteilen ist. Die in ihr angelegten Widersprüche führten jedoch zu heftigen Kontroversen und zu einer unterschiedlichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten.