Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl III 2002/182) ist nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft getreten. Es findet auf Steuern Anwendung, die ab dem 1. Jänner 2003 erhoben werden.