Die Übertragung des Eigentums an Wirtschaftsgütern in Zusammenhang mit der Aufteilung des Gesellschaftsvermögens einer Personengesellschaft stellt nach Ansicht des VwGH immer einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vorgang dar.
Die Übertragung des Eigentums an Wirtschaftsgütern in Zusammenhang mit der Aufteilung des Gesellschaftsvermögens einer Personengesellschaft stellt nach Ansicht des VwGH immer einen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Vorgang dar.