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Jahrelang verspätete Gehaltszahlungen: Berechtigter Austritt

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/469RdW 2002, 491 Heft 8 v. 15.8.2002

§ 15 AngG, § 26 Z 2 AngG, § 40 AngG

§ 879 ABGB

Vereinbarungen, wonach das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt als am Schluss eines jeden Kalendermonats fällig sei, sind im Hinblick auf die § 15 und § 40 AngG nichtig.

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