§ 15 AngG, § 26 Z 2 AngG, § 40 AngG
§ 879 ABGB
Vereinbarungen, wonach das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt als am Schluss eines jeden Kalendermonats fällig sei, sind im Hinblick auf die § 15 und § 40 AngG nichtig.§ 15 AngG, § 26 Z 2 AngG, § 40 AngG
§ 879 ABGB
Vereinbarungen, wonach das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt als am Schluss eines jeden Kalendermonats fällig sei, sind im Hinblick auf die § 15 und § 40 AngG nichtig.