vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsübergang: Unwirksamkeit der Kündigung - Aufgriffsobliegenheit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/466RdW 2002, 488 Heft 8 v. 15.8.2002

§ 879 ABGB
§ 3 AVRAG
Art 6 RL 77/187/EWG
Art 4 RL 2001/23/EG , Art 7 RL 2001/23/EG

1. Kündigungen, die nur wegen des Betriebsüberganges erfolgen, sind unwirksam.

2. Der AN hat den Anspruch aus der Unwirksamkeit der Kündigung und auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ohne unnötigen Aufschub geltend zu machen. Wartet der AN mit der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung mehr als vier Jahre nach deren Ausspruch zu, verstößt der AN gegen diese „Aufgriffsobliegenheit“. Die „Bewerbung“ um einen Arbeitsplatz beim „neuen AG“ kann ebenso wenig wie die „Kündigungsanfechtung“ gegenüber dem früheren AG als Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung und des Anspruches auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gesehen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!