§ 2 AVRAG, § 3 Abs 1 AVRAG
§ 879 ABGB, § 1444 ABGB, § 1502 ABGB
§ 54 Abs 2 ASGG
1. Die Vereinbarung einer Verfallsklausel für Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag ist grundsätzlich zulässig, Voraussetzung für deren Wirksamkeit ist aber, dass sie nicht sittenwidrig ist.