Der Widerruf einer Ausschreibung ist eine gesondert anfechtbare Entscheidung. Seine Nichtigerklärung muss in einem Nachprüfungsverfahren ermöglicht werden.
EuGH 18. 6. 2002, Rs C-92/00
Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungs-Gesellschaft mbH (HI) gegen Stadt Wien