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Keine Fristwahrung durch unvollständigen Antrag

SteuerrechtRdW 2002/425RdW 2002, 432 Heft 7 v. 15.7.2002

Der VwGH hatte sich mit einem Antrag auf Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer auseinander zu setzen. Er sprach aus, dass die Antragsfrist von sechs Monaten nicht verlängerbar ist und dass die Frist durch die Einreichung eines Blanko-Formulars nicht gewahrt wird.

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