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Geltendmachung der Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer ist Ermessensentscheidung

SteuerrechtRdW 2002/423RdW 2002, 431 Heft 7 v. 15.7.2002

Der VwGH hob einen LSt-Haftungsbescheid auf, weil die Behörde eine unrichtige Ermessensentscheidung getroffen hatte. Es gibt somit Fälle, in denen der Arbeitgeber nicht zur Haftung herangezogen werden darf.

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