Der VwGH hob einen LSt-Haftungsbescheid auf, weil die Behörde eine unrichtige Ermessensentscheidung getroffen hatte. Es gibt somit Fälle, in denen der Arbeitgeber nicht zur Haftung herangezogen werden darf.
Der VwGH hob einen LSt-Haftungsbescheid auf, weil die Behörde eine unrichtige Ermessensentscheidung getroffen hatte. Es gibt somit Fälle, in denen der Arbeitgeber nicht zur Haftung herangezogen werden darf.