§ 1 KSchG, § 25b KSchG, § 25c KSchG
Beteiligt sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der Alleingesellschafter ist, als Kreditnehmer neben der GmbH an einem für eine gewerbliche Tätigkeit der GmbH bestimmten Kreditvertrag, so stellt dies - entgegen der stRsp des BGH - kein Verbrauchergeschäft iSd§ 1 KSchGdar.