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Sozialwidrigkeit der Kündigung? - Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/364RdW 2002, 358 Heft 6 v. 15.6.2002

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Art 2 Abs 1 RL 76/207/EWG

Bei der Prüfung, ob durch die Kündigung wesentliche Interessen des betroffenen AN beeinträchtigt werden, ist auf die gesamte wirtschaftliche und soziale Lage des AN abzustellen. Für diese Umstände ist der anfechtende AN behauptungs- und beweispflichtig.

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