Das mit 1. 1. 2002 in Kraft getretene E-Commerce-Gesetz bringt auch eine Fülle neuer Informationspflichten im E-Business mit sich, lässt aber die bestehenden Vorschriften (zB nach der GewO, dem HGB, dem FernabsatzG usw) völlig unberührt, sodass eine Vielzahl durchaus unterschiedlicher Normen einzuhalten sind. Diensteanbieter haben es daher nicht leicht, sich gesetzeskonform zu verhalten. Daran können auch die zahnlosen Verwaltungsstrafbestimmungen nichts ändern, drohen doch Klagen nach§ 1 UWG.