Mit dem Bundesgesetz über Vereine (Vereinsgesetz 2002, BGBl I 2002/66, ausgegeben am 26. 4. 2002) soll eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinsarbeit erreicht werden. Neben dem Abbau von Mehrgleisigkeiten durch Konzentration der vereinsbehördlichen Aufgaben bei den bürgernahen Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen werden durch Ausbau der elektronischen Vereinsverwaltung, Klarstellungen öffentlich-rechtlichen Charakters und Eingehen auf wesentliche Ordnungsfragen des Vereinsprivatrechts (wie zB die Grundzüge der Organisationsstruktur des Vereins, Minderheitsrechte der Vereinsmitglieder und Haftungsfragen sowie die nach der Vereinsgröße abgestufte Rechnungslegung) ab 1. 7. 2002 insbesondere folgende Regelungen verwirklicht: