Mit 1. 1. 2003 soll die bisher getrennte Prüfungstätigkeit der Gebietskrankenkassen (SV-Beiträge), Finanzbehörden (Lohnsteuer) und der Gemeinden (Kommunalsteuer) vereinheitlicht werden. Die gemeinsame Prüfung soll dabei von einem einzigen Prüforgan hinsichtlich aller drei Prüfungsbereiche durchgeführt werden. Die Prüfer bleiben dienstrechtlich bei ihrer jeweiligen Organisation, es wird somit keine neue Behörde geschaffen. Soweit der Prüfer „fremde“ Materien prüft, wird er als Organ der jeweils anderen Behörde tätig. Keine Änderungen ergeben sich hinsichtlich Bescheiderstellung, Rechtsmittelverfahren, der Einhebung und Einbringung der Abgaben und Beiträge. Auch die Möglichkeiten von Nachschauen durch die Bescheid erstellende Behörde (zB im Rechtsmittelverfahren oder für Einbringungsmaßnahmen) bleibt durch die gemeinsame Prüfung unberührt.