Künstler und Schriftsteller können ihre Einkünfte auf drei Jahre verteilen und auf die zwei vorangegangenen Jahre rücktragen. Das würden auch andere Steuerpflichtige gerne, wenn sie in den letzten zwei Jahren niedrigere oder überhaupt keine Einkünfte bezogen haben. Die Einschränkung der Begünstigung auf Künstler und Schriftsteller ist allerdings sachlich kaum zu rechtfertigen und sollte vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden.