Anhand eines besonders gelagerten Falles entwickelte der VwGH nunmehr wirtschaftliches Miteigentum an Mieterinvestitionen.
Die Ausgangssituation stellt sich wie folgt dar:
Der alte Weinbauer geht in Pension und verpachtet den Weinbaubetrieb seinem Sohn. Der Sohn führt am Hof auch einen Buschenschank; er nimmt die Landwirtepauschalierung in Anspruch.