§ 44 Abs 1 ASVG, § 49 Abs 1 ASVG
§ 8 Abs 1 AngG, § 40 AngG
§ 3 ArbVG
§ 9 Abs 2 ARG
1. Ob ein Anspruch auf einen Geld- oder Sachbezug besteht, ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen zu beurteilen. Als Anspruchsgrundlagen kommen gesetzliche Regelungen sowie Vereinbarungen (Einzel- oder Kollektivvertrag), mangels einer solchen der Ortsgebrauch in Betracht.