§ 3 Abs 1 ArbVG
§ 44 Abs 1 ASVG, § 49 Abs 1 ASVG
1. Beitragsgrundlage für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge bildet in denjenigen Fällen, in denen kollektivvertragliche Vereinbarungen anzuwenden sind, (zumindest) das nach diesen Vereinbarungen dem DN zustehende Entgelt.