Der Gesetzgeber plant die Neuregelung der Abfertigung. Durch die Einbindung von sog Mitarbeitervorsorgekassen als Schuldner der Abfertigung und Gestaltung des Abfertigungsanspruches als unverfallbare Anwartschaft kommt es zu einer tief greifenden Neugestaltung des Abfertigungsrechtes.