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Tätigkeitsort der Scheinvertretung Anknüpfungspunkt für anwendbares Recht

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/277RdW 2002, 278 Heft 5 v. 15.5.2002

§ 54 HGB
§ 49 IPRG
§ 1016 ABGB, § 1029 ABGB

Gem§ 49 IPRGsind die Voraussetzungen und die Wirkungen der Stellvertretung im Verhältnis des Geschäftsherrn und des Stellvertreters zum Dritten nach dem Recht zu beurteilen, das der Geschäftsherr in einer für den Dritten erkennbaren Weise bestimmt hat.

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