Dank dem EuGH1) müssen nun auch die heimischen Veranstalter ihren Kunden Schadenersatz für verpatzten Urlaub bezahlen. Wissenschaftlich durchleuchtet wurde die Entscheidung bereits in derRdW 4/2002 2). Dort wurde auch eine gesetzliche Regelung dieses Anspruchs für das Jahr 2003 angekündigt. Na, schön! Die Praktiker sind aberjetzt gefordert3).
Im Wesentlichen stellen sich folgende Fragen: