§ 175 ASVG
1. Selbst wenn das von einem Eishockeyverein für seine Spieler organisierte Abschlussessen als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung anzusehen ist, sind bei solchen Veranstaltungen eingetretene Verletzungen nicht unbedingt als Arbeitsunfall zu werten, wenn sie durch einen vorsätzlichen Angriff herbeigeführt worden sind, dessen Ursache mit der betrieblichen Tätigkeit in keinem ausreichenden Zusammenhang steht.