In der Praxis treten immer wieder Probleme bei der Frage auf, auf welche Weise der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters (HV) zu bemessen ist. Im folgenden Beitrag soll vor allem die in§ 24 Abs 4 HVertrGnormierte Höchstgrenze des Ausgleichsanspruchs einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Diese scheinbar klare Bestimmung birgt doch einige Unsicherheiten.