§ 18 FBG, § 40 FBG
Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach§ 40 FBGkein Recht auf Verständigung von der beabsichtigten Löschung gem§ 18 FBGund kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung. Insofern liegt keine Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen fehlender Beteiligung des Gesellschafters am amtswegigen Löschungsverfahren vor.