Durch den Entwurf des Strafprozessreformgesetzes 20011) und des Strafrechtsänderungsgesetzes 20022) wird die Stellung der Kreditinstitute im Strafverfahren erheblich verschlechtert.
Universität Innsbruck
1. Zum Strafprozessreformgesetz 2001 konnten bis September letzten Jahres Stellungnahmen abgegeben werden. Eine Ablehnung des Entwurfs durch Vertreter der Kreditinstitute blieb erstaunlicherweise aus, obwohl die Behauptung der Erläuterungen3), dass der geltende § 145a StPO in die Systematik des Entwurfs übernommen wird, schlichtweg falsch ist.