§ 120 ASVG, § 138 Abs 1 ASVG, § 139 Abs 3 und 4 ASVG
Das Entstehen eines neuen Krankengeldanspruchs hat den Eintritt eines neuen Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zur Voraussetzung. Dazu ist es erforderlich, dass eine zuvor bestandene Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wegfällt.