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Aufrechenbarkeit von ARGE-Abschichtungsforderungen im Konkurs

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2002/138RdW 2002, 152 Heft 3 v. 15.3.2002

§ 19 KO, § 20 KO
§ 696 ABGB, § 897 ABGB, § 1438 ff ABGB

Ansprüche aus Abschichtungsbilanzen von Arbeitsgemeinschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts) entstehen erst mit Konkurseröffnung. Die Aufrechnung mit einer solchen Forderung ist dementsprechend nach§ 20 KOunzulässig.

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