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Militärpilotenanwärter des BMLV - Rückforderung der Ausbildungskosten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/93RdW 2002, 104 Heft 2 v. 15.2.2002

§ 30 Abs 5 und 6 VBG
Art 39 EG (ex Art 48 EGV)

1. Nach§ 30 Abs 5 VBG 1948sind durch die Beendigung des Dienstverhältnisses durch die Kündigung des AN und anschließende „einvernehmliche Auflösung" grundsätzlich die Voraussetzungen für die Rückforderung der Ausbildungskosten eingetreten. Durch§ 30 Abs 5 VBGsind ua AN-Kündigungen, AG-Kündigungen sowie die einvernehmliche Auflösung erfasst.

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