§ 38 Abs 2 und 5 GmbHG, § 39 Abs 4 GmbHG, § 52 GmbHG
Eine Erhöhung des Stammkapitals wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Gesellschafter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die neuen Stammanteile zu übernehmen.
Gem§ 38 Abs 2 GmbHGist der „Zweck der Versammlung“ möglichst bestimmt zu bezeichnen, die beabsichtigten Anträge müssen aber in der Einladung zur Generalversammlung (GV) nicht angegeben werden.